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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 112,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331703 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331704 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331709 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,50 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331710 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331715 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331716 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200,00 € | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331721 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331722 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331726 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331727 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,50 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331728 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331732 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331733 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331734 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331738 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 270,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331739 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331740 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 390,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331742 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 405,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331743 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,50 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331744 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 585,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331745 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | 135,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331746 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331747 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. | 200,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331754 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 150,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat | 28.07.2021 |
| 331755 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331756 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331760 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | 150,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat | 28.07.2021 |
| 331761 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331762 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331766 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/ einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. | 150,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat | 28.07.2021 |
| 331767 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331768 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. | 225,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331784 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 140,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331785 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 235,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat | 28.07.2021 |
| 331786 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 285,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat | 28.07.2021 |
| 331787 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 380,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat | 28.07.2021 |
| 331788 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 425,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat | 28.07.2021 |
| 331790 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 210,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331791 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 352,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331792 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 427,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331793 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 570,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331794 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 637,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331796 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 210,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331797 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 352,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 331798 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 427,50 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |