Tatbestandskatalog OWi

Aktuelle Einträge aus der KBA-Datenbank zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Datenstand 22.08.2024.

Treffer: 2717

Nr.TatbestandBußgeldRechtsgrundlageGültig ab
843000Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. 10,00 € § 43 Abs. 2, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
843006Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus. 10,00 € § 43 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
843100Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das rote Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. 10,00 € § 43 Abs. 2, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat01.09.2023
843106Sie verwendeten das rote Oldtimerkennzeichen nicht an dem Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde. 50,00 € § 43 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat01.09.2023
843112Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Oldtimerfahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit. 10,00 € § 43 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat01.09.2023
845100Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. 10,00 € § 45 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat01.09.2023
846100Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/ keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. 10,00 € § 46 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185 BKat01.09.2023
847100Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. 10,00 € § 47 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185a BKat01.09.2023
847106Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein Unterscheidungszeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. 10,00 € § 47 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185a BKat01.09.2023
847112Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes heimisches Kennzeichen. 40,00 € § 47 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185b BKat01.09.2023
847118Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen. 15,00 € § 47 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185c BKat01.09.2023
851000Sie ließen Ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen, nachdem keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mehr bestand. 15,00 € § 51 Abs. 3, § 16 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
852100Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen. 10,00 € § 52 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat01.09.2023
852106Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht aus. 10,00 € § 52 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat01.09.2023
853100Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften *) entsprach. 10,00 € § 53 Abs. 7, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 184 BKat01.09.2023
856000Sie bewahrten die Bescheinigung über die Versicherungsplakette nicht auf oder händigten diese auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. 10,00 € § 56 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
856100Sie nahmen das Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungsplakette nicht den Vorschriften *) entsprach. 10,00 € § 56 Abs. 4, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 184 BKat01.09.2023