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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 812100 | Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. | 10,00 € | § 12 Abs. 1, 6, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 812106 | Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. | 10,00 € | § 12 Abs. 1, 8, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 812112 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden *). | 10,00 € | § 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 812118 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach. | 10,00 € | § 12 Abs. 7, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 812124 | Sie nahmen das Fahrzeug mit einem <CC-Zeichen/CD-Zeichen> auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne dass <eine Berechtigung zum Führen des Zeichens bestand/die Berechtigung zum Führen des Zeichens in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen war>. | 10,00 € | § 12 Abs. 12, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179c BKat | 01.09.2023 |
| 812600 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. | 60,00 € | § 12 Abs. 5, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat | 01.09.2023 |
| 812612 | Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen. | 60,00 € | § 12 Abs. 5, 9, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat | 01.09.2023 |
| 812613 | Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde. | 10,00 € | § 12 Abs. 10, 13, 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 812618 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | 65,00 € | § 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat | 01.09.2023 |
| 812619 | Sie nahmen den zulassungsfreien Anhänger in Betrieb, obwohl dessen vorgeschriebenes Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | 65,00 € | § 12 Abs. 2, 9, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat | 01.09.2023 |
| 813124 | Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit. | 10,00 € | § 13 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat | 01.09.2023 |
| 813130 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug nicht aus. | 10,00 € | § 13 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 813136 | Sie führten kein Anhängerverzeichnis mit. | 10,00 € | § 13 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat | 01.09.2023 |
| 813142 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Anhängerverzeichnis nicht aus. | 10,00 € | § 13 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 815000 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu. | 40,00 € | § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 815118 | Sie nahmen trotz Betriebsverbots mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teil. | 40,00 € | § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 178a BKat | 01.09.2023 |
| 815124 | Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit. | 15,00 € | § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180 BKat | 01.09.2023 |
| 817012 | Sie lieferten nach Verwertung des Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II nicht unverzüglich ab. | 10,00 € | § 17 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 817118 | Sie ließen als Halter das Fahrzeug nicht oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen. | 15,00 € | § 17 Abs. 1, 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180a BKat | 01.09.2023 |
| 826112 | Sie brachten als Halter den Plakettenträger <nicht/nicht rechtzeitig/ nicht ordnungsgemäß> auf dem Kennzeichenschild an. | 40,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180b BKat | 01.09.2023 |
| 826600 | Sie brachten als Halter den Plakettenträger auf einem Kennzeichenschild mit einem anderen als dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen an. | 65,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180c BKat | 01.09.2023 |
| 826606 | Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne dass die dafür übersandten Plakettenträger auf den Kennzeichenschildern angebracht waren. | 70,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat | 01.09.2023 |
| 826612 | Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren. | 70,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat | 01.09.2023 |
| 826618 | Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu. | 70,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat | 01.09.2023 |
| 826624 | Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl andere als die dafür übersandten Plakettenträger auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren, bzw. ließen sie zu. | 70,00 € | § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat | 01.09.2023 |
| 828000 | Sie nahmen das Fahrzeug mit Tageszulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen. | 10,00 € | § 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 828100 | Sie nahmen das Fahrzeug mit Tageszulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben. | 10,00 € | § 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 828106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung nicht aus. | 10,00 € | § 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 831100 | Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen. | 10,00 € | § 31, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat | 01.09.2023 |
| 831106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die Zulassung nicht aus. | 10,00 € | § 31, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 832100 | Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben. | 10,00 € | § 32 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat | 01.09.2023 |
| 841000 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht aus. | 10,00 € | § 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 841003 | Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit. | 15,00 € | § 41 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 841006 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 10,00 € | § 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 841100 | Sie lieferten das <rote Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft> nicht unverzüglich ab. | 10,00 € | § 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 181 BKat | 01.09.2023 |
| 841106 | Sie füllten das Fahrzeugscheinheft nicht ordnungsgemäß aus. | 10,00 € | § 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 181 BKat | 01.09.2023 |
| 841112 | Sie verstießen gegen die Pflicht zum <Führen/Aufbewahren/Aushändigen> von Aufzeichnungen über eine Fahrt mit roten Kennzeichen. | 25,00 € | § 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183 BKat | 01.09.2023 |
| 841118 | Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit. | 10,00 € | § 41 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat | 01.09.2023 |
| 841124 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 10,00 € | § 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 841500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 60,00 € | § 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 841600 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 60,00 € | § 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat | 01.09.2023 |
| 842000 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen Kurzzeitkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 10,00 € | § 42 Abs. 3, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 842012 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht aus. | 20,00 € | § 42 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 842100 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 10,00 € | § 42 Abs. 3, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat | 01.09.2023 |
| 842106 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt. | 50,00 € | § 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat | 01.09.2023 |
| 842112 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug. | 50,00 € | § 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat | 01.09.2023 |
| 842118 | Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war. | 50,00 € | § 42 Abs. 4, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat | 01.09.2023 |
| 842124 | Sie führten den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mit. | 20,00 € | § 42 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183b BKat | 01.09.2023 |
| 842500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. | 60,00 € | § 42 Abs. 3, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 842506 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 60,00 € | § 42 Abs. 3, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |