Tatbestandskatalog OWi

Aktuelle Einträge aus der KBA-Datenbank zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Datenstand 22.08.2024.

Treffer: 2717

Nr.TatbestandBußgeldRechtsgrundlageGültig ab
248606Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. 75,00 € § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 172 BKat28.07.2021
248612Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person. 70,00 € § 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 251a BKat28.07.2021
274100Sie befolgten nicht die Auflagen *), die mit der Genehmigung von Ausnahmen von Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung verbunden worden sind. 25,00 € § 74 Abs. 3, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 169 BKat28.07.2021
274106Sie führten die Bescheinigung über eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht mit. 10,00 € § 74 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat28.07.2021
274112Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht aus. 10,00 € § 74 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 251 BKat28.07.2021
317500Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, obwohl die Verwaltungsbehörde dies untersagt hatte, bzw. ließen sie zu. 50,00 € § 17 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
317506Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, entgegen den auferlegten Beschränkungen der Verwaltungsbehörde an bzw. ließen sie zu. 50,00 € § 17 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
319000Sie führten die besondere <Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung> nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus. 10,00 € § 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
319500Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. 70,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
319506Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. 105,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
319600Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 180,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214a.1 BKat28.07.2021
319603Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 180,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.1 BKat28.07.2021
319606Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 90,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214a.2 BKat28.07.2021
319609Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 90,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.2 BKat28.07.2021
319612Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 270,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189a.1 BKat28.07.2021
319615Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 270,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189b.1 BKat28.07.2021
319618Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 135,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189a.2 BKat28.07.2021
319621Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). 135,00 € § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189b.2 BKat28.07.2021
319624Sie nahmen als <Hersteller/Importeur> Änderungen *) an dem Fahrzeug vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, bzw. ließen diese vornehmen. 800,00 € § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 253a.1 BKat09.11.2021
319625Sie nahmen als Gewerbetreibender Änderungen *) an dem Fahrzeug vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, bzw. ließen diese vornehmen. 400,00 € § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 253a.2 BKat09.11.2021
329000Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten Mängel. 10,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329006Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach. 10,00 € § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329012Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach. 10,00 € § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329018Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte <Prüfplakette/Prüfmarke> in einem ordnungsgemäßen Zustand *) befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war. 5,00 € § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329024Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den <Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebserlaubnis> nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender <Prüfplakette/Prüfmarke> durch die Zulassungsbehörde untersagt war. 15,00 € § 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329030Sie brachten an dem Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der <Prüfplakette/Prüfmarke> Anlass geben konnten. 10,00 € § 29 Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329036Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. 15,00 € § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329042Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. 15,00 € § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329048Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug. 15,00 € § 29 Abs. 11, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329054Sie bewahrten das Prüfbuch für das Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. 15,00 € § 29 Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
329101Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten. 15,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.1 BKat28.07.2021
329102Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten. 15,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.1 BKat28.07.2021
329107Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. 25,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.2 BKat28.07.2021
329108Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. 25,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.2 BKat28.07.2021
329113Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. 15,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.1 BKat28.07.2021
329119Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. 25,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.2 BKat28.07.2021
329124Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. 15,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 187 BKat28.07.2021
329601Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. 60,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.3 BKat28.07.2021
329602Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. 60,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.3 BKat28.07.2021
329607Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. 75,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.4 BKat28.07.2021
329608Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. 75,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.4 BKat28.07.2021
329610Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. 60,00 € § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.3 BKat28.07.2021
329612Sie missachteten <das Betriebsverbot/die Beschränkung für den Betrieb> des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen <Prüfplakette/Prüfmarke>. 60,00 € § 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 187a BKat28.07.2021
330000Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. 25,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
330006Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. 25,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
330100Sie führten <das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination>, obwohl Teile über dessen Umriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten +). 20,00 € § 30c Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 188 BKat28.07.2021
330600Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 90,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat28.07.2021
330603Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 135,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
330606Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 90,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat28.07.2021
330609Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 135,00 € § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021