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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 248606 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. | 75,00 € | § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 172 BKat | 28.07.2021 |
| 248612 | Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person. | 70,00 € | § 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 251a BKat | 28.07.2021 |
| 274100 | Sie befolgten nicht die Auflagen *), die mit der Genehmigung von Ausnahmen von Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung verbunden worden sind. | 25,00 € | § 74 Abs. 3, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 169 BKat | 28.07.2021 |
| 274106 | Sie führten die Bescheinigung über eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht mit. | 10,00 € | § 74 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat | 28.07.2021 |
| 274112 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht aus. | 10,00 € | § 74 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 251 BKat | 28.07.2021 |
| 317500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, obwohl die Verwaltungsbehörde dies untersagt hatte, bzw. ließen sie zu. | 50,00 € | § 17 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 317506 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, entgegen den auferlegten Beschränkungen der Verwaltungsbehörde an bzw. ließen sie zu. | 50,00 € | § 17 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 319000 | Sie führten die besondere <Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung> nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus. | 10,00 € | § 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 319500 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | 70,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 319506 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. | 105,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 319600 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 180,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214a.1 BKat | 28.07.2021 |
| 319603 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 180,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.1 BKat | 28.07.2021 |
| 319606 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 90,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214a.2 BKat | 28.07.2021 |
| 319609 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 90,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.2 BKat | 28.07.2021 |
| 319612 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 270,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189a.1 BKat | 28.07.2021 |
| 319615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 270,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189b.1 BKat | 28.07.2021 |
| 319618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 135,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189a.2 BKat | 28.07.2021 |
| 319621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | 135,00 € | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189b.2 BKat | 28.07.2021 |
| 319624 | Sie nahmen als <Hersteller/Importeur> Änderungen *) an dem Fahrzeug vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, bzw. ließen diese vornehmen. | 800,00 € | § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 253a.1 BKat | 09.11.2021 |
| 319625 | Sie nahmen als Gewerbetreibender Änderungen *) an dem Fahrzeug vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, bzw. ließen diese vornehmen. | 400,00 € | § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 253a.2 BKat | 09.11.2021 |
| 329000 | Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten Mängel. | 10,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329006 | Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach. | 10,00 € | § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329012 | Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach. | 10,00 € | § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329018 | Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte <Prüfplakette/Prüfmarke> in einem ordnungsgemäßen Zustand *) befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war. | 5,00 € | § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329024 | Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den <Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebserlaubnis> nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender <Prüfplakette/Prüfmarke> durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15,00 € | § 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329030 | Sie brachten an dem Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der <Prüfplakette/Prüfmarke> Anlass geben konnten. | 10,00 € | § 29 Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329036 | Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15,00 € | § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329042 | Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15,00 € | § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329048 | Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug. | 15,00 € | § 29 Abs. 11, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329054 | Sie bewahrten das Prüfbuch für das Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. | 15,00 € | § 29 Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 329101 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 329102 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 329107 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.2 BKat | 28.07.2021 |
| 329108 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.2 BKat | 28.07.2021 |
| 329113 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 15,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 329119 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 25,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 329124 | Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. | 15,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 187 BKat | 28.07.2021 |
| 329601 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.3 BKat | 28.07.2021 |
| 329602 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.3 BKat | 28.07.2021 |
| 329607 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.4 BKat | 28.07.2021 |
| 329608 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.4 BKat | 28.07.2021 |
| 329610 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | 60,00 € | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.3 BKat | 28.07.2021 |
| 329612 | Sie missachteten <das Betriebsverbot/die Beschränkung für den Betrieb> des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen <Prüfplakette/Prüfmarke>. | 60,00 € | § 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 187a BKat | 28.07.2021 |
| 330000 | Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. | 25,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 330006 | Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. | 25,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 330100 | Sie führten <das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination>, obwohl Teile über dessen Umriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten +). | 20,00 € | § 30c Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 188 BKat | 28.07.2021 |
| 330600 | Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat | 28.07.2021 |
| 330603 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 330606 | Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat | 28.07.2021 |
| 330609 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |