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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat | 28.07.2021 |
| 330615 | Sie führten als Halter <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 330618 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 180,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat | 28.07.2021 |
| 330619 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 220,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330620 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 265,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330621 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 330622 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 325,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330623 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 390,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330624 | Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 330625 | Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 330,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330626 | Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 397,50 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330632 | Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 405,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 330633 | Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Sie gefährdeten +) Andere. | 487,50 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 330634 | Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. | 585,00 € | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 331000 | Sie führten <das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination>, ohne zur selbständigen Leitung geeignet zu sein. | 25,00 € | § 31 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331006 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Fahrzeugs/einer Fahrzeugkombination> an, obwohl das Fahrzeug Mängel *) hatte, bzw. ließen sie zu. | 25,00 € | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331012 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenkeinrichtung Mängel *) aufwies, bzw. ließen sie zu. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331018 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung nicht vorhanden waren, bzw. ließen sie zu. | 20,00 € | § 31 Abs. 2, § 38a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331024 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel *) aufwiesen, bzw. ließen sie zu. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331030 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331036 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331042 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331048 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331054 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu. | 15,00 € | § 31 Abs. 2, § 49a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 331060 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vorgeschriebenem Warndreieck bzw. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. ließen sie zu. | 15,00 € | § 31 Abs. 2, § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331066 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die Gültigkeitsdauer *) der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu. | 25,00 € | § 31 Abs. 2, § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 331100 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher an, bzw. ließen sie zu. | 20,00 € | § 31 Abs. 2, § 35g Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 205 BKat | 28.07.2021 |
| 331106 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu. | 25,00 € | § 31 Abs. 2, § 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331112 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 207.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331118 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 211 BKat | 28.07.2021 |
| 331124 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftfahrzeugs/Anhängers> an, obwohl <es/er> unzulässig auf einer Achse mit Diagonal - und mit Radialreifen ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 209 BKat | 28.07.2021 |
| 331130 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331148 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331154 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203a BKat | 28.07.2021 |
| 331160 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde an, bzw. ließen sie zu, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203c BKat | 28.07.2021 |
| 331164 | Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203f BKat | 28.07.2021 |
| 331166 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331178 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331190 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331191 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331192 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat | 28.07.2021 |
| 331208 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331209 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331210 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat | 28.07.2021 |
| 331226 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331227 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331228 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat | 28.07.2021 |
| 331238 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 10,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 331239 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 331240 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. | 35,00 € | § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat | 28.07.2021 |