Tatbestandskatalog OWi

Aktuelle Einträge aus der KBA-Datenbank zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Datenstand 22.08.2024.

Treffer: 2717

Nr.TatbestandBußgeldRechtsgrundlageGültig ab
331941Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 235,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat28.07.2021
331942Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 285,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat28.07.2021
331943Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 380,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat28.07.2021
331944Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 425,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat28.07.2021
331946Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 210,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331947Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 352,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331948Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 427,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331949Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 570,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331950Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 637,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331952Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 140,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat28.07.2021
331953Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 235,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat28.07.2021
331954Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 285,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat28.07.2021
331955Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 380,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat28.07.2021
331956Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 425,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat28.07.2021
331960Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 210,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331961Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 352,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331962Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 427,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331963Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 570,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331964Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 637,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331968Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 95,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat28.07.2021
331969Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 140,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat28.07.2021
331970Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 235,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat28.07.2021
331974Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 142,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331975Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 210,00 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331976Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. 352,50 € § 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021
331980Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch <nicht/nicht ordnungsgemäß>. 100,00 € § 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat28.07.2021
331986Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf. 100,00 € § 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat28.07.2021
331992Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen. 100,00 € § 31a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 190 BKat28.07.2021
331994Sie weigerten sich, nach Weisung einer zuständigen Person <das Gesamtgewicht/die zugelassenen Achslasten> feststellen zu lassen. 50,00 € § 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat28.07.2021
331998Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen. 50,00 € § 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat28.07.2021
332000Sie nahmen das Fahrzeug <ohne vorgeschriebene seitliche/mit einer nicht vorschriftsmäßigen> Schutzvorrichtung in Betrieb. 25,00 € § 32c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
332100Sie nahmen das Fahrzeug ohne vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb. 25,00 € § 32b Abs. 1, 2, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 194 BKat28.07.2021
332600Sie nahmen <das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination> in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen *) überschritten waren. 60,00 € <§ 32 Abs. 1, 2, 3, 4/§ 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 192 BKat28.07.2021
332606Sie setzten <das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination> in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren. 60,00 € § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 195 BKat28.07.2021
333100Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag. 25,00 € § 33, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 197 BKat28.07.2021
334100Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat28.07.2021
334118Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat28.07.2021
334136Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat28.07.2021
334148Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat28.07.2021
334160Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 10,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat28.07.2021
334161Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat28.07.2021
334162Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 35,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat28.07.2021
334178Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 10,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat28.07.2021
334179Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat28.07.2021
334180Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 35,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat28.07.2021
334196Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 10,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat28.07.2021
334197Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat28.07.2021
334198Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 35,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat28.07.2021
334208Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 10,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat28.07.2021
334209Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 30,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat28.07.2021