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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 351100 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Begrenzungsleuchten. | 15,00 € | § 51 Abs. 1, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.2 BKat | 28.07.2021 |
| 351106 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über vordere Rückstrahler. | 15,00 € | § 51 Abs. 1, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.2 BKat | 28.07.2021 |
| 351112 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über die seitliche Kenntlichmachung. | 15,00 € | § 51a Abs. 1, 3, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.3 BKat | 28.07.2021 |
| 351118 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Umrissleuchten. | 15,00 € | § 51b Abs. 2, 5, 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.3 BKat | 28.07.2021 |
| 352000 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Rückfahrscheinwerfer. | 15,00 € | § 52a Abs. 1, 2, 3, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 352100 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig *) angebracht bzw. geschaltet waren. | 15,00 € | § 52 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat | 28.07.2021 |
| 352106 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Suchscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig *) angebracht war. | 15,00 € | § 52 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat | 28.07.2021 |
| 352112 | Sie führten den Berechtigungsschein zum Führen eines Arztschildes nicht mit bzw. händigten diesen auf Verlangen nicht aus. | 10,00 € | § 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222a BKat | 28.07.2021 |
| 352118 | Sie führten das Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig *) die Arbeitsscheinwerfer. | 15,00 € | § 52 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.4 BKat | 28.07.2021 |
| 353000 | Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Warnwesten. | 15,00 € | § 53a Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 353100 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler. | 15,00 € | § 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.5 BKat | 28.07.2021 |
| 353106 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage. | 15,00 € | § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.6 BKat | 28.07.2021 |
| 353112 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen. | 15,00 € | § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.7 BKat | 28.07.2021 |
| 353118 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Nebelschlussleuchten. | 15,00 € | § 53d Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.5 BKat | 28.07.2021 |
| 354000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger <fehlte/mangelhaft war>. | 15,00 € | § 54, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 355000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung <unzulässig/mangelhaft> war. | 15,00 € | § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 356000 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel <fehlte/nicht den Vorschriften entsprach>. | 15,00 € | § 56 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 357006 | Sie sorgten als Halter nicht für die Vorschriftsmäßigkeit des Einbauschildes. | 10,00 € | § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 357100 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war noch nicht 1 Monat überschritten. | 25,00 € | § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.1 BKat | 28.07.2021 |
| 357106 | Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus. | 10,00 € | § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 226 BKat | 28.07.2021 |
| 357600 | Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 100,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat | 28.07.2021 |
| 357601 | Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357602 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357603 | Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 100,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat | 28.07.2021 |
| 357604 | Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357605 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357606 | Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 100,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat | 28.07.2021 |
| 357607 | Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357608 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357609 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 357610 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357611 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 2, 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357612 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 357613 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357614 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357615 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 150,00 € | <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 357616 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357617 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/ Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | 225,00 € | <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 357618 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. | 40,00 € | § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.2 BKat | 28.07.2021 |
| 361000 | Sie beförderten einen Beifahrer auf dem Kraftrad, obwohl dieses nicht mit einem vorschriftsmäßigen Haltesystem ausgerüstet war. | 5,00 € | § 61 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 364100 | Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | 15,00 € | § 64a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 229 BKat | 28.07.2021 |
| 365000 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 10,00 € | § 65 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 367100 | Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. | 20,00 € | § 67, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat | 28.07.2021 |
| 367106 | Sie nahmen den Fahrradanhänger in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. | 20,00 € | § 67a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat | 01.09.2023 |
| 370100 | Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit. | 10,00 € | § 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 231 BKat | 28.07.2021 |
| 370106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. | 10,00 € | § 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 255 BKat | 28.07.2021 |
| 371100 | Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | 15,00 € | § 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 232 BKat | 28.07.2021 |
| 371600 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | 70,00 € | § 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat | 28.07.2021 |
| 371606 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | 70,00 € | § 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat | 28.07.2021 |
| 424600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. | 500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |