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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 342647 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 637,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342648 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 140,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342649 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 235,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342650 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342651 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 380,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342652 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 425,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342653 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 425,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342654 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 210,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342655 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 352,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342656 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 427,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342657 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 570,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342658 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 637,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342659 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 637,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 343000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach. | 25,00 € | § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 343006 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach. | 35,00 € | § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 343012 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach. | 25,00 € | § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 343018 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach. | 35,00 € | § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 343100 | Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Abschleppstange oder das Abschleppseil ausreichend kenntlich zu machen. | 5,00 € | § 43 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 216 BKat | 28.07.2021 |
| 343600 | Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 180,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat | 28.07.2021 |
| 343601 | Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 220,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343602 | Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 265,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343603 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 343604 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 325,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343605 | Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 390,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343606 | Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 270,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 343607 | Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 330,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343608 | Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 397,50 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343609 | Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 405,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 343610 | Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 487,50 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343611 | Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 585,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343618 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 90,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat | 28.07.2021 |
| 343619 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 110,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343620 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 135,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343621 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 135,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 343622 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. | 165,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 343623 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200,00 € | § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 344006 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde. | 25,00 € | § 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 344012 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde. | 25,00 € | § 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 344600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde. | 60,00 € | § 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat | 28.07.2021 |
| 344606 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde. | 60,00 € | § 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat | 28.07.2021 |
| 347012 | Sie führten das Fahrzeug, bei dem das Auspuffrohr über die <seitliche/hintere> Begrenzung hinausragte. | 20,00 € | § 47c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 349000 | Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb. | 20,00 € | § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 349100 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. | 20,00 € | § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 219 BKat | 28.07.2021 |
| 349101 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, und belästigten dadurch Andere. | 30,00 € | § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 219 BKat; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 349106 | Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen. | 10,00 € | § 49 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 220 BKat | 28.07.2021 |
| 349130 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen *). | 5,00 € | § 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 221.1 BKat | 28.07.2021 |
| 349136 | Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen *). | 20,00 € | § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 221.2 BKat | 28.07.2021 |
| 350100 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift *) über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. | 15,00 € | § 50 Abs. 1, 2, 3, 5, 6, 6a, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.1 BKat | 28.07.2021 |
| 351000 | Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Parkleuchten vorschriftsmäßig *) angebracht waren. | 15,00 € | § 51c Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 351006 | Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Park-Warntafeln vorschriftsmäßig *) angebracht waren. | 15,00 € | § 51c Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |