Tatbestandskatalog OWi

Aktuelle Einträge aus der KBA-Datenbank zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Datenstand 22.08.2024.

Treffer: 2717

Nr.TatbestandBußgeldRechtsgrundlageGültig ab
334827Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 637,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334828Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 140,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334829Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 235,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334830Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 285,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334831Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 380,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334832Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 425,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334833Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 425,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334834Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 210,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334835Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 352,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334836Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 427,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334837Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 570,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334838Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 637,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334839Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. 637,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334840Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 140,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334841Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 235,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334842Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 285,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334843Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 380,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334844Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 425,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334845Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 425,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV28.07.2021
334846Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 210,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334847Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 352,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334848Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 427,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334849Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 570,00 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334850Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 637,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334851Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. 637,50 € <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV28.07.2021
334852Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze ausgewiesen haben. 60,00 € § 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 201 BKat28.07.2021
334858Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Gepäck als die im Fahrzeug angeschriebenen Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen haben. 60,00 € § 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 201 BKat28.07.2021
335000Sie führten das Kraftfahrzeug ohne die <vorgeschriebenen/ betriebsbereiten> <Sicherheitsgurte/Rückhaltesysteme>. 20,00 € § 35a Abs. 5, 7, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
335012Sie beförderten auf dem Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden war. 5,00 € § 35a Abs. 9, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
335018Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld. 5,00 € § 35b Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
335024Sie unterließen es als Halter, den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Feuerlöscher fristgerecht prüfen zu lassen. Die Gültigkeitsdauer *) der letzten Prüfung war abgelaufen. 15,00 € § 35g Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
335100Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. 25,00 € § 35a Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.1 BKat28.07.2021
335106Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. 5,00 € § 35a Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.2 BKat28.07.2021
335109Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war. 25,00 € § 35a Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.3 BKat28.07.2021
335112Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. 15,00 € § 35g Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 204 BKat28.07.2021
335118Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. 15,00 € § 35h Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.1 BKat28.07.2021
335124Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. 5,00 € § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 206.2 BKat28.07.2021
335130Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war. 35,00 € § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203b BKat28.07.2021
335136Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/ Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war. 30,00 € § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203d BKat28.07.2021
335142Sie stellten als Fahrer nicht sicher, dass das <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde. 30,00 € § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203e BKat28.07.2021
336000Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. 5,00 € § 36 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
336006Sie führten das Fahrzeug mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 25,00 € § 36 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
336012Sie führten das Fahrzeug <ohne/mit unzureichender> Radabdeckung. 5,00 € § 36a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
336100Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. 25,00 € § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 210 BKat28.07.2021
336106Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. 15,00 € § 36 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 208 BKat28.07.2021
336500Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren. 50,00 € § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
336606Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. 60,00 € <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat28.07.2021
336607Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. 75,00 € <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG28.07.2021
336608Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. 90,00 € <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG28.07.2021
336612Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. 90,00 € <§ 36 Abs. 3/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV28.07.2021