Tatbestandskatalog OWi

Aktuelle Einträge aus der KBA-Datenbank zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Datenstand 22.08.2024.

Treffer: 2717

Nr.TatbestandBußgeldRechtsgrundlageGültig ab
424601Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424602Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424606Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. 500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424607Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424608Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424612Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. 500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424613Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. A StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424614Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424618Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. 500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424619Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424620Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV28.07.2021
424630Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. 500,00 € § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424631Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424632Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424648Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). 500,00 € § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424649Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.000,00 € § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424650Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424654Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat28.07.2021
424655Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat22.08.2024
424660Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat28.07.2021
424661Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat22.08.2024
424666Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat28.07.2021
424667Sie haben vor der Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat22.08.2024
424668Sie haben vor der Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten. 250,00 € § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat22.08.2024
424670Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. 1.000,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424671Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. 1.000,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424672Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. 250,00 € § 24c Abs. 2 StVG; 243b BKat22.08.2024
424673Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424674Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 2.000,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424675Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a, §§ 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1.500,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
424676Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 2.000,00 € § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a. 2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV22.08.2024
501000Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der <Autobahn/Bundesstraße>. 25,00 € § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
501600Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes. 60,00 € § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 239 BKat28.07.2021
501606Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde. 150,00 € § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 240 BKat28.07.2021
503006Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. 10,00 € § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
504000Sie haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. 10,00 € § 4 Abs. 4, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat01.09.2023
519500Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben. 800,00 € § 19 Abs. 2 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 6o GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 51 RSEB09.11.2021
529500Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern. 500,00 € § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB09.11.2021
529506Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. 500,00 € § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB09.11.2021
529512Sie unterließen es als Fahrzeugführer, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern. 300,00 € § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB09.11.2021
529518Sie unterließen es als Fahrzeugführer, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. 300,00 € § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB09.11.2021
602006Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/ einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war. 10,00 € § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602012Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu. 10,00 € § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602018Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *). 25,00 € § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602024Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. 25,00 € § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602030Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *), bzw. ließen sie zu. 20,00 € § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602036Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. 15,00 € § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602042Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach *), bzw. ließen sie zu. 25,00 € § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602048Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Datenbestätigung bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig aus. 10,00 € § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat28.07.2021
602118Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. 40,00 € § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 235 BKat28.07.2021