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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 424601 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424602 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424606 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. | 500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424607 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424608 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424612 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. | 500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424613 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. A StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424614 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424618 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. | 500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424619 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424620 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 28.07.2021 |
| 424630 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. | 500,00 € | § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424631 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424632 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 1a, § 25 StVG; 242.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424648 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). | 500,00 € | § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424649 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424650 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 243.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424654 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat | 28.07.2021 |
| 424655 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat | 22.08.2024 |
| 424660 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat | 28.07.2021 |
| 424661 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat | 22.08.2024 |
| 424666 | Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat | 28.07.2021 |
| 424667 | Sie haben vor der Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 1 StVG; 243b BKat | 22.08.2024 |
| 424668 | Sie haben vor der Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten. | 250,00 € | § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG; 243b BKat | 22.08.2024 |
| 424670 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424671 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. | 1.000,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424672 | Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. | 250,00 € | § 24c Abs. 2 StVG; 243b BKat | 22.08.2024 |
| 424673 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424674 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 2.000,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 1, § 25 StVG; 243a.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424675 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a, §§ 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 1.500,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 424676 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und haben unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks die Fahrt angetreten. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | 2.000,00 € | § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 25 StVG; 243a. 2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV | 22.08.2024 |
| 501000 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der <Autobahn/Bundesstraße>. | 25,00 € | § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 501600 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes. | 60,00 € | § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 239 BKat | 28.07.2021 |
| 501606 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde. | 150,00 € | § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 240 BKat | 28.07.2021 |
| 503006 | Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. | 10,00 € | § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 504000 | Sie haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. | 10,00 € | § 4 Abs. 4, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 01.09.2023 |
| 519500 | Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben. | 800,00 € | § 19 Abs. 2 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 6o GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 51 RSEB | 09.11.2021 |
| 529500 | Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern. | 500,00 € | § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB | 09.11.2021 |
| 529506 | Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. | 500,00 € | § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB | 09.11.2021 |
| 529512 | Sie unterließen es als Fahrzeugführer, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern. | 300,00 € | § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB | 09.11.2021 |
| 529518 | Sie unterließen es als Fahrzeugführer, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. | 300,00 € | § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 250.3 RSEB | 09.11.2021 |
| 602006 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/ einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war. | 10,00 € | § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602012 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit <einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild> gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu. | 10,00 € | § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602018 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *). | 25,00 € | § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602024 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 25,00 € | § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602030 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *), bzw. ließen sie zu. | 20,00 € | § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602036 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 15,00 € | § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602042 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach *), bzw. ließen sie zu. | 25,00 € | § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602048 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Datenbestätigung bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig aus. | 10,00 € | § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 28.07.2021 |
| 602118 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40,00 € | § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 235 BKat | 28.07.2021 |