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Tatbestandskatalog OWi
| Nr. | Tatbestand | Bußgeld | Rechtsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| 341617 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. | 200,00 € | § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG | 28.07.2021 |
| 342100 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 342112 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 342124 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 10,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.1 BKat | 28.07.2021 |
| 342125 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.2 BKat | 28.07.2021 |
| 342126 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 35,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.3 BKat | 28.07.2021 |
| 342136 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 342148 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 30,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.1 BKat | 28.07.2021 |
| 342160 | Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit. | 25,00 € | § 42 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 215 BKat | 28.07.2021 |
| 342600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 80,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat | 28.07.2021 |
| 342601 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 110,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat | 28.07.2021 |
| 342602 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 140,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat | 28.07.2021 |
| 342603 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 190,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat | 28.07.2021 |
| 342604 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat | 28.07.2021 |
| 342605 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 380,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat | 28.07.2021 |
| 342606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 120,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 165,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 210,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342609 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342610 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 427,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342611 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 570,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342612 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 80,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat | 28.07.2021 |
| 342613 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 110,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat | 28.07.2021 |
| 342614 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 140,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat | 28.07.2021 |
| 342615 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 190,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat | 28.07.2021 |
| 342616 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat | 28.07.2021 |
| 342617 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 380,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat | 28.07.2021 |
| 342618 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 120,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342619 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 165,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342620 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 210,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342621 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342622 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 427,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342623 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 570,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342624 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 95,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat | 28.07.2021 |
| 342625 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 140,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat | 28.07.2021 |
| 342626 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 235,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat | 28.07.2021 |
| 342630 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 142,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342631 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 210,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342632 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 352,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342636 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 140,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342637 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 235,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342638 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 285,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342639 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 380,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342640 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 425,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342641 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 425,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV | 28.07.2021 |
| 342642 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 210,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342643 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 352,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342644 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 427,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342645 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 570,00 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |
| 342646 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. | 637,50 € | § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV | 28.07.2021 |