Tatbestand 804100: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 804100

aktuell

Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.

Bußgeld 10,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
Gültigkeit 01.09.2023 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 10,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 804100

Was bedeutet Tatbestand 804100?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 10,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 804100.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell01.09.2023aktuell 10,00 € 0Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.§ 4 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
historisch28.07.202131.08.2023 10,00 € 0Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
historisch17.10.201627.07.2021 10,00 € 0Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat
historisch01.05.201416.10.2016 10,00 € 0Sie führten das Fahrzeug, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat
historisch01.03.200730.04.2014 10,00 € 1Sie führten das Fahrzeug, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen.§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat