Tatbestand 610100: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 610100

aktuell

Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *).

Bußgeld 15,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 15,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 610100

Was bedeutet Tatbestand 610100?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *).

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 15,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 610100.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 15,00 € 0Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *).§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat
historisch15.06.201927.07.2021 15,00 € 0Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *).§ 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 StVG; 238 BKat
historisch01.03.200729.10.2008 10,00 € 1Sie führten den Führerschein oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mit oder händigten diese Papiere auf Verlangen nicht aus.§ 10, § 14 Abs. 4 IntKfzV; § 24 StVG; 237 BKat
historisch01.01.200228.02.2007 10,00 € 1Sie führten für das ausländische Fahrzeug keinen Zulassungsschein, Führerschein oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Führerscheins mit oder händigten diese Papiere auf Verlangen nicht aus.§ 10, § 14 IntKfzV; § 24 StVG; 237 BKat