Tatbestand 331930: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 331930

aktuell

Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.

Bußgeld 235,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
KategorieB
BKat-ReferenzTab.: 731052
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 235,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 331930

Was bedeutet Tatbestand 331930?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 235,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 331930.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 235,00 € 1Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat
historisch01.05.201427.07.2021 235,00 € 1Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3 StVZO/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.2.6 BKat
historisch01.02.200930.04.2014 235,00 € 3Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3 StVZO/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.2.6 BKat
historisch01.03.200831.01.2009 125,00 € 3Sie ordneten die Inbetriebnahme der Fahrzeugkombination an bzw. ließen sie zu, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.2.6 BKat
historisch01.03.200729.02.2008 125,00 € 3Sie ordneten die Inbetriebnahme der Fahrzeugkombination an bzw. ließen sie zu, obwohl die zulässige Achslast um #%### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, <§ 34 Abs. 3/§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.2.6 BKat
historisch01.01.200228.02.2007 125,00 € 3Sie ordneten die Inbetriebnahme der Fahrzeugkombination an, bzw. ließen sie zu, obwohl die zulässige Achslast um #%### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg.§ 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.2.6 BKat