Tatbestand 145600: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 145600

aktuell

Sie befolgten nicht die den Verkehr verbietende bzw. beschränkende Anordnung *), die veröffentlicht worden war **).

Bußgeld 60,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 45 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 164 BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
KategorieB
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 60,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 164 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 145600

Was bedeutet Tatbestand 145600?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie befolgten nicht die den Verkehr verbietende bzw. beschränkende Anordnung *), die veröffentlicht worden war **).

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 60,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 145600.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 60,00 € 1Sie befolgten nicht die den Verkehr verbietende bzw. beschränkende Anordnung *), die veröffentlicht worden war **).§ 45 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 164 BKat
historisch01.05.201427.07.2021 60,00 € 1Sie befolgten nicht die den Verkehr verbietende bzw. beschränkende Anordnung *), die veröffentlicht worden war **).§ 45 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 164 BKat
historisch01.01.200230.04.2014 40,00 € 1Sie befolgten nicht die den Verkehr verbietende bzw. beschränkende Anordnung *), die veröffentlicht worden war **).§ 45 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 164 BKat