Tatbestand 142656: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 142656

aktuell

Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.

Bußgeld 90,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
KategorieB
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 90,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 142656

Was bedeutet Tatbestand 142656?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 90,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 142656.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 90,00 € 1Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 90,00 € 1Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.04.201330.04.2014 60,00 € 1Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.08.200631.03.2013 60,00 € 1Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot. Es kam zum Unfall.§ 42 Abs. 4b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159b BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG