Tatbestand 142205: Gehwegparken
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 142205
Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere.
Einordnung
Gehwegparken erklärt
Der Tatbestand betrifft das Halten oder Parken auf Gehwegen. Entscheidend ist, ob der Gehweg für zu Fuß Gehende eingeschränkt wird oder eine ausdrückliche Freigabe durch Verkehrszeichen besteht.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht ganz oder teilweise auf dem Gehweg.
- Kinderwagen, Rollstuhl oder Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
- Der Gehweg ist nur mit Zeichen 315 oder entsprechender Markierung zum Parken freigegeben.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 142205
Was bedeutet Tatbestand 142205?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 28.07.2021 | aktuell | 30,00 € | 0 | Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.05.2014 | 27.07.2021 | 30,00 € | 0 | Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.04.2013 | 30.04.2014 | 30,00 € | 1 | Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war, und behinderten +) dadurch Andere. | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG |