Tatbestand 141655: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 141655

aktuell

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Bußgeld 180,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
KategorieA
BKat-ReferenzTab.: 741002
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 180,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 141655

Was bedeutet Tatbestand 141655?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 180,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 141655.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell09.11.2021aktuell 180,00 € 1Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat
historisch28.07.202108.11.2021 100,00 € 1Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat
historisch01.05.201427.07.2021 100,00 € 1Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
historisch01.04.201330.04.2014 100,00 € 3Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat;
historisch01.02.200931.03.2013 100,00 € 3Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242 mit Zusatzschild, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
historisch01.03.200831.01.2009 60,00 € 3Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242 mit Zusatzschild, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
historisch01.01.200229.02.2008 60,00 € 3Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242 mit Zusatzschild, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): #G# km/h.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat