Tatbestand 141448: Radweg oder Radfahrstreifen
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 141448
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere.
Einordnung
Radweg oder Radfahrstreifen erklärt
Der Tatbestand betrifft Behinderungen auf Radverkehrsanlagen. Relevant ist, ob ein Fahrzeug auf einem Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hält oder parkt.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht auf einem markierten Radfahrstreifen.
- Radfahrende müssen wegen des Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ausweichen.
- Die Markierung oder Beschilderung der Radverkehrsanlage ist auf dem Foto erkennbar.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.1.2 BKat; § 19 OWiG angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 141448
Was bedeutet Tatbestand 141448?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 28.07.2021 | aktuell | 30,00 € | 0 | Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.1.2 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 17.10.2016 | 27.07.2021 | 30,00 € | 0 | Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.1.2 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.05.2014 | 16.10.2016 | 30,00 € | 0 | Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.1.2 BKat; § 19 OWiG |