Tatbestand 141197: Radweg oder Radfahrstreifen

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 141197

aktuell

Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an.

Bußgeld 15,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146a BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Radweg oder Radfahrstreifen erklärt

Der Tatbestand betrifft Behinderungen auf Radverkehrsanlagen. Relevant ist, ob ein Fahrzeug auf einem Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hält oder parkt.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem markierten Radfahrstreifen.
  • Radfahrende müssen wegen des Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ausweichen.
  • Die Markierung oder Beschilderung der Radverkehrsanlage ist auf dem Foto erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 15,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146a BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 141197

Was bedeutet Tatbestand 141197?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 15,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 141197.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 15,00 € 0Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146a BKat
historisch01.05.201427.07.2021 15,00 € 0Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146a BKat
historisch01.04.201330.04.2014 15,00 € 1Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146a BKat