Tatbestand 141196: Gehwegparken
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 141196
Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
Einordnung
Gehwegparken erklärt
Der Tatbestand betrifft das Halten oder Parken auf Gehwegen. Entscheidend ist, ob der Gehweg für zu Fuß Gehende eingeschränkt wird oder eine ausdrückliche Freigabe durch Verkehrszeichen besteht.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht ganz oder teilweise auf dem Gehweg.
- Kinderwagen, Rollstuhl oder Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
- Der Gehweg ist nur mit Zeichen 315 oder entsprechender Markierung zum Parken freigegeben.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 15,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146 BKat angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 141196
Was bedeutet Tatbestand 141196?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 15,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 28.07.2021 | aktuell | 15,00 € | 0 | Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146 BKat |
| historisch | 01.05.2014 | 27.07.2021 | 15,00 € | 0 | Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat |
| historisch | 01.04.2013 | 30.04.2014 | 15,00 € | 1 | Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat |
| historisch | 01.01.2002 | 31.03.2013 | 25,00 € | 1 | Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 145.3 BKat; § 19 OWiG |