Tatbestand 141176: Behindertenparkplatz

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 141176

aktuell

Sie benutzten als <Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs> den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.

Bußgeld 30,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Behindertenparkplatz erklärt

Der Tatbestand betrifft reservierte Parkflächen für Menschen mit Behinderung. Wichtig ist, dass Zeichen, Zusatzzeichen oder Markierung und das abgestellte Fahrzeug nachvollziehbar dokumentiert sind.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz.
  • Der Parkausweis ist nicht sichtbar oder passt nicht zur Situation.
  • Schild, Markierung und Kennzeichen werden getrennt oder gemeinsam dokumentiert.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 141176

Was bedeutet Tatbestand 141176?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie benutzten als <Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs> den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 141176.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell09.11.2021aktuell 30,00 € 0Sie benutzten als <Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs> den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG
historisch28.07.202108.11.2021 20,00 € 0Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war, und behinderten +) dadurch Andere.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 20,00 € 0Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war, und behinderten +) dadurch Andere.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.04.201330.04.2014 20,00 € 1Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war, und behinderten +) dadurch Andere.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.4.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.02.200931.03.2013 15,00 € 1Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.04.200431.01.2009 15,00 € 1Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war und behinderten +) dadurch andere.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.01.200231.03.2004 15,00 € 1Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250 oder 254 gesperrt war und behinderten +) dadurch andere.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3.1 BKat; § 19 OWiG