Tatbestand 141157: Gehwegparken
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 141157
Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall.
Einordnung
Gehwegparken erklärt
Der Tatbestand betrifft das Halten oder Parken auf Gehwegen. Entscheidend ist, ob der Gehweg für zu Fuß Gehende eingeschränkt wird oder eine ausdrückliche Freigabe durch Verkehrszeichen besteht.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht ganz oder teilweise auf dem Gehweg.
- Kinderwagen, Rollstuhl oder Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
- Der Gehweg ist nur mit Zeichen 315 oder entsprechender Markierung zum Parken freigegeben.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 141157
Was bedeutet Tatbestand 141157?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 01.09.2023 | aktuell | 30,00 € | 0 | Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 09.11.2021 | 31.08.2023 | 30,00 € | 0 | Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/ einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241>. Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 28.07.2021 | 08.11.2021 | 30,00 € | 0 | Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.05.2014 | 27.07.2021 | 30,00 € | 0 | Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.04.2013 | 30.04.2014 | 30,00 € | 1 | Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.04.2004 | 31.03.2013 | 20,00 € | 1 | Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat |
| historisch | 01.01.2002 | 31.03.2004 | 20,00 € | 1 | Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239 oder 242/243 gesperrt war. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat |