Tatbestand 141157: Gehwegparken

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 141157

aktuell

Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall.

Bußgeld 30,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
Gültigkeit 01.09.2023 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Gehwegparken erklärt

Der Tatbestand betrifft das Halten oder Parken auf Gehwegen. Entscheidend ist, ob der Gehweg für zu Fuß Gehende eingeschränkt wird oder eine ausdrückliche Freigabe durch Verkehrszeichen besteht.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht ganz oder teilweise auf dem Gehweg.
  • Kinderwagen, Rollstuhl oder Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Der Gehweg ist nur mit Zeichen 315 oder entsprechender Markierung zum Parken freigegeben.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 141157

Was bedeutet Tatbestand 141157?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 141157.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell01.09.2023aktuell 30,00 € 0Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>. Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
historisch09.11.202131.08.2023 30,00 € 0Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)/ einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238/240/241>. Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
historisch28.07.202108.11.2021 30,00 € 0Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 30,00 € 0Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
historisch01.04.201330.04.2014 30,00 € 1Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140.3 BKat; § 19 OWiG
historisch01.04.200431.03.2013 20,00 € 1Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat
historisch01.01.200231.03.2004 20,00 € 1Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239 oder 242/243 gesperrt war.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat