Tatbestand 141050: Feuerwehrzufahrt

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 141050

aktuell

Sie hielten verbotswidrig im Bereich <einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges> (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).

Bußgeld 20,00 €
Punkte in Flensburg 0
Rechtsgrundlage § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
Kategorie -
BKat-Referenz Tab.: 741037
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Feuerwehrzufahrt erklärt

Der Tatbestand betrifft das Freihalten von Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte. Schon kurze Blockaden können relevant sein, wenn die Zufahrt beschildert oder eindeutig gekennzeichnet ist.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
  • Die Beschilderung oder Bodenmarkierung ist zusammen mit dem Fahrzeug sichtbar.
  • Die Zufahrt ist nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 20,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 141050

Was bedeutet Tatbestand 141050?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie hielten verbotswidrig im Bereich <einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges> (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 20,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 141050.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 09.11.2021 aktuell 20,00 € 0 Sie hielten verbotswidrig im Bereich <einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges> (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
historisch 28.07.2021 08.11.2021 10,00 € 0 Sie hielten verbotswidrig im Bereich <einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges> (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
historisch 01.05.2014 27.07.2021 10,00 € 0 Sie hielten verbotswidrig im Bereich <einer Feuerwehranfahrtszone/ einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges> (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat