Tatbestand 137638: Radweg oder Radfahrstreifen

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 137638

aktuell

Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.

Bußgeld 180,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
KategorieA
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Radweg oder Radfahrstreifen erklärt

Der Tatbestand betrifft Behinderungen auf Radverkehrsanlagen. Relevant ist, ob ein Fahrzeug auf einem Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hält oder parkt.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem markierten Radfahrstreifen.
  • Radfahrende müssen wegen des Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ausweichen.
  • Die Markierung oder Beschilderung der Radverkehrsanlage ist auf dem Foto erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 180,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 137638

Was bedeutet Tatbestand 137638?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 180,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 137638.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 180,00 € 1Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 180,00 € 1Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.02.200930.04.2014 180,00 € 3Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.03.200731.01.2009 100,00 € 3Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.11.200228.02.2007 100,00 € 3Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem <Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt> der freigegebenen Verkehrsrichtungen.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
historisch01.01.200231.10.2002 100,00 € 3Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV