Tatbestand 137612: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 137612

aktuell

Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Bußgeld 60,00 €
Punkte in Flensburg 1
Rechtsgrundlage § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie A
BKat-Referenz -
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 60,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 137612

Was bedeutet Tatbestand 137612?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 60,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 137612.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 28.07.2021 aktuell 60,00 € 1 Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat
historisch 15.06.2019 27.07.2021 60,00 € 1 Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a BKat
historisch 01.05.2014 14.06.2019 60,00 € 1 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a BKat
historisch 01.02.2009 30.04.2014 45,00 € 1 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
historisch 01.01.2002 31.01.2009 25,00 € 1 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV