Tatbestand 137112: Behindertenparkplatz

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 137112

aktuell

Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten +) den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.

Bußgeld 35,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 131.2 BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Behindertenparkplatz erklärt

Der Tatbestand betrifft reservierte Parkflächen für Menschen mit Behinderung. Wichtig ist, dass Zeichen, Zusatzzeichen oder Markierung und das abgestellte Fahrzeug nachvollziehbar dokumentiert sind.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz.
  • Der Parkausweis ist nicht sichtbar oder passt nicht zur Situation.
  • Schild, Markierung und Kennzeichen werden getrennt oder gemeinsam dokumentiert.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 35,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 131.2 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 137112

Was bedeutet Tatbestand 137112?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten +) den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 35,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 137112.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 35,00 € 0Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten +) den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 131.2 BKat
historisch01.05.201427.07.2021 35,00 € 0Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten +) den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 131.2 BKat
historisch01.01.200230.04.2014 35,00 € 1Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 131.2 BKat