Tatbestand 133024: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 133024

aktuell

Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann.

Bußgeld 15,00 €
Punkte in Flensburg0
Rechtsgrundlage§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie-
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 15,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 133024

Was bedeutet Tatbestand 133024?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 15,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 133024.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell28.07.2021aktuell 15,00 € 0Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann.§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
historisch01.05.201427.07.2021 15,00 € 0Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann.§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
historisch01.01.200230.04.2014 15,00 € 1Sie <brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung>, die die Wirkung <eines Verkehrszeichens/einer Verkehrseinrichtung> beeinträchtigen kann.§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat