Tatbestand 120790: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 120790

aktuell

Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Bußgeld 320,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.2.4 BKat
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
KategorieA
BKat-ReferenzTab.: 720008
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 320,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.2.4 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 120790

Was bedeutet Tatbestand 120790?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 320,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 120790.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell09.11.2021aktuell 320,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.2.4 BKat
historisch28.07.202108.11.2021 160,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.2.4 BKat
historisch01.05.201427.07.2021 160,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4 BKat
historisch01.02.200930.04.2014 160,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4.BKat
historisch01.03.200831.01.2009 100,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4.BKat
historisch01.04.200429.02.2008 100,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4.BKat
historisch01.01.200231.03.2004 75,00 € 1Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem Linienbus oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4.BKat