Tatbestand 120784: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 120784

aktuell

Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Bußgeld 700,00 €
Punkte in Flensburg2
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
KategorieA
BKat-ReferenzTab.: 720007
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 700,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 2 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 120784

Was bedeutet Tatbestand 120784?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 700,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 120784.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell09.11.2021aktuell 700,00 € 2Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch28.07.202108.11.2021 600,00 € 2Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch01.05.201427.07.2021 600,00 € 2Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs.1 BKatV
historisch01.02.200930.04.2014 600,00 € 4Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs.1 BKatV
historisch01.03.200831.01.2009 375,00 € 4Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs.1 BKatV
historisch01.01.200229.02.2008 375,00 € 4Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h bei an einer Haltestelle haltendem <Linienbus/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): #G# km/h.§ 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.10 BKat; § 4 Abs.1 BKatV