Tatbestand 120756: Behindertenparkplatz

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 120756

aktuell

Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste.

Bußgeld 60,00 €
Punkte in Flensburg 1
Rechtsgrundlage § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 95.1 BKat
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie A
BKat-Referenz -
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Behindertenparkplatz erklärt

Der Tatbestand betrifft reservierte Parkflächen für Menschen mit Behinderung. Wichtig ist, dass Zeichen, Zusatzzeichen oder Markierung und das abgestellte Fahrzeug nachvollziehbar dokumentiert sind.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz.
  • Der Parkausweis ist nicht sichtbar oder passt nicht zur Situation.
  • Schild, Markierung und Kennzeichen werden getrennt oder gemeinsam dokumentiert.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 60,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 95.1 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 120756

Was bedeutet Tatbestand 120756?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 60,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 120756.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 28.07.2021 aktuell 60,00 € 1 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste. § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 95.1 BKat
historisch 01.05.2014 27.07.2021 60,00 € 1 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste. § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
historisch 01.01.2002 30.04.2014 40,00 € 2 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten +) dadurch Fahrgäste. § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat