Tatbestand 119626: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 119626

aktuell

Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall.

Bußgeld 350,00 €
Punkte in Flensburg 2
Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie A
BKat-Referenz -
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 350,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 2 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 119626

Was bedeutet Tatbestand 119626?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 350,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 119626.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 28.07.2021 aktuell 350,00 € 2 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch 01.05.2014 27.07.2021 350,00 € 2 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch 01.04.2013 30.04.2014 350,00 € 4 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch 01.02.2009 31.03.2013 350,00 € 4 Sie überquerten mit einem Fz. den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl <rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe LichtZ. gegeben wurden/rote LichtZ. gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter "Halt" gebot>. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch 01.03.2007 31.01.2009 225,00 € 4 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl <rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/ die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter "Halt" gebot>. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch 01.05.2006 28.02.2007 225,00 € 3 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl <rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/ die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter "Halt" gebot>. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG