Tatbestand 118706: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 118706

aktuell

Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.

Bußgeld 105,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Gültigkeit 01.09.2023 bis aktuell
KategorieB
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 105,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 118706

Was bedeutet Tatbestand 118706?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 105,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 118706.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell01.09.2023aktuell 105,00 € 1Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch28.07.202131.08.2023 105,00 € 1Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 105,00 € 1Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.02.200930.04.2014 105,00 € 2Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
historisch01.01.200231.01.2009 60,00 € 2Sie parkten auf der <Autobahn/Kraftfahrstraße>. Es kam zum Unfall.§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 85 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG