Tatbestand 112216: Feuerwehrzufahrt
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 112216
Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
Einordnung
Feuerwehrzufahrt erklärt
Der Tatbestand betrifft das Freihalten von Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte. Schon kurze Blockaden können relevant sein, wenn die Zufahrt beschildert oder eindeutig gekennzeichnet ist.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
- Die Beschilderung oder Bodenmarkierung ist zusammen mit dem Fahrzeug sichtbar.
- Die Zufahrt ist nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 55,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 112216
Was bedeutet Tatbestand 112216?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 55,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 09.11.2021 | aktuell | 55,00 € | 0 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat |
| historisch | 28.07.2021 | 08.11.2021 | 35,00 € | 0 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat |
| historisch | 01.05.2014 | 27.07.2021 | 35,00 € | 0 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 53 BKat |
| historisch | 01.04.2013 | 30.04.2014 | 35,00 € | 1 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 53 BKat |
| historisch | 01.01.2002 | 31.03.2013 | 35,00 € | 1 | Sie parkten <vor/in> einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 53 BKat |