Tatbestand 109654: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 109654

aktuell

Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Bußgeld 140,00 €
Punkte in Flensburg1
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 39.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
Gültigkeit 09.11.2021 bis aktuell
KategorieA
BKat-Referenz-
QuelleKraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 140,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 1 Punkt.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 39.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 109654

Was bedeutet Tatbestand 109654?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 140,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 109654.

StatusGültig vonGültig bisBußgeldPunkteTatbestandRechtsgrundlage
aktuell09.11.2021aktuell 140,00 € 1Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 39.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
historisch28.07.202108.11.2021 70,00 € 1Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.05.201427.07.2021 70,00 € 1Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.04.201330.04.2014 70,00 € 2Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen und gefährdeten +) dadurch Andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG
historisch01.02.200931.03.2013 70,00 € 2Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen und gefährdeten +) dadurch Andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat; § 19 OWiG
historisch01.03.200731.01.2009 40,00 € 2Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat; § 19 OWiG
historisch01.11.200228.02.2007 40,00 € 1Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen und gefährdeten +) dadurch andere.§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39 BKat; § 19 OWiG