Tatbestand 104608: Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 104608

aktuell

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Bußgeld 160,00 €
Punkte in Flensburg 2
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 12.6.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie A
BKat-Referenz Tab.: 704001
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erklärt

Der Tatbestand beschreibt einen Verstoß aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Für eine Meldung sind vor allem Ort, Zeit, Fahrzeug, Beschilderung und Belege wichtig.

Typische Situationen

  • Der konkrete Verstoß ist auf Fotos oder aus der Situation nachvollziehbar.
  • Ort, Zeitpunkt und Kennzeichen sind eindeutig dokumentiert.
  • Relevante Verkehrszeichen oder Markierungen sind erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 160,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 2 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 12.6.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 104608

Was bedeutet Tatbestand 104608?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 160,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Alle gespeicherten Versionen

Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 104608.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 28.07.2021 aktuell 160,00 € 2 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 12.6.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch 01.05.2014 27.07.2021 160,00 € 2 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.6.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch 01.02.2009 30.04.2014 160,00 € 3 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch 01.03.2008 31.01.2009 100,00 € 3 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch 01.05.2006 29.02.2008 100,00 € 3 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
historisch 01.01.2002 30.04.2006 75,00 € 3 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G### m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5.3 BKat