Tatbestand 102175: Radweg oder Radfahrstreifen

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 102175

aktuell

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Bußgeld 30,00 €
Punkte in Flensburg 0
Rechtsgrundlage § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG
Gültigkeit 28.07.2021 bis aktuell
Kategorie -
BKat-Referenz -
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Radweg oder Radfahrstreifen erklärt

Der Tatbestand betrifft Behinderungen auf Radverkehrsanlagen. Relevant ist, ob ein Fahrzeug auf einem Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hält oder parkt.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht auf einem markierten Radfahrstreifen.
  • Radfahrende müssen wegen des Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ausweichen.
  • Die Markierung oder Beschilderung der Radverkehrsanlage ist auf dem Foto erkennbar.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 102175

Was bedeutet Tatbestand 102175?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 102175.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 28.07.2021 aktuell 30,00 € 0 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG
historisch 17.10.2016 27.07.2021 30,00 € 0 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG
historisch 01.01.2002 31.03.2004 25,00 € 1 Sie benutzten nicht den vorhandenen rechten Seitenstreifen. Es kam zum Unfall. § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.2.3 BKat; § 19 OWiG