Tatbestand 102145: Radweg oder Radfahrstreifen
Aktuelle Bewertung
Tatbestandsnummer 102145
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.
Einordnung
Radweg oder Radfahrstreifen erklärt
Der Tatbestand betrifft Behinderungen auf Radverkehrsanlagen. Relevant ist, ob ein Fahrzeug auf einem Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen hält oder parkt.
Typische Situationen
- Ein Fahrzeug steht auf einem markierten Radfahrstreifen.
- Radfahrende müssen wegen des Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ausweichen.
- Die Markierung oder Beschilderung der Radverkehrsanlage ist auf dem Foto erkennbar.
Bewertung im Katalog
- Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 30,00 Euro hinterlegt.
- Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
- Als Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 3.4.3 BKat; § 19 OWiG angegeben.
Meldung vorbereiten
Welche Angaben und Fotos helfen?
Beweisfotos
- Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
- Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
- Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
- Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.
Sachliche Meldung
- Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
- Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
- Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.
Fragen und Antworten
FAQ zu Tatbestand 102145
Was bedeutet Tatbestand 102145?
Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.
Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?
Im aktuellen Datensatz ist 30,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Welche Belege helfen bei einer Meldung?
Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Alle gespeicherten Versionen
| Status | Gültig von | Gültig bis | Bußgeld | Punkte | Tatbestand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aktuell | 28.07.2021 | aktuell | 30,00 € | 0 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 3.4.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.05.2014 | 27.07.2021 | 30,00 € | 0 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.04.2013 | 30.04.2014 | 30,00 € | 1 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4.3 BKat; § 19 OWiG |
| historisch | 01.01.2002 | 31.03.2013 | 25,00 € | 1 | Sie verstießen als Radfahrer beim Vorhandensein einer Schutzstreifenmarkierung gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4.3 BKat; § 19 OWiG |