Tatbestand 101133: Gehwegparken

Einordnung, Bußgeld, Punkte und praktische Hinweise zum Eintrag aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Aktuelle Bewertung

Tatbestandsnummer 101133

aktuell

Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere.

Bußgeld 20,00 €
Punkte in Flensburg 0
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat
Gültigkeit 01.09.2023 bis aktuell
Kategorie -
BKat-Referenz -
Quelle Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog OWi
Datenstand 2024-08-22

Einordnung

Gehwegparken erklärt

Der Tatbestand betrifft das Halten oder Parken auf Gehwegen. Entscheidend ist, ob der Gehweg für zu Fuß Gehende eingeschränkt wird oder eine ausdrückliche Freigabe durch Verkehrszeichen besteht.

Typische Situationen

  • Ein Fahrzeug steht ganz oder teilweise auf dem Gehweg.
  • Kinderwagen, Rollstuhl oder Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Der Gehweg ist nur mit Zeichen 315 oder entsprechender Markierung zum Parken freigegeben.

Bewertung im Katalog

  • Im aktuellen Datensatz ist für diesen Tatbestand 20,00 Euro hinterlegt.
  • Die Punktebewertung lautet: 0 Punkte.
  • Als Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat angegeben.

Meldung vorbereiten

Welche Angaben und Fotos helfen?

Beweisfotos

  • Übersichtsfoto mit Fahrzeug, Standort und Verkehrssituation aufnehmen.
  • Kennzeichen lesbar dokumentieren, wenn es für die Meldung erforderlich ist.
  • Beschilderung, Markierungen oder Zufahrten separat fotografieren.
  • Uhrzeit und Dauer notieren, besonders wenn Halten und Parken unterschieden werden.

Sachliche Meldung

  • Die Meldung sollte sachlich bleiben und nur beobachtbare Fakten enthalten.
  • Personen und unbeteiligte Fahrzeuge sollten nicht unnötig erkennbar sein.
  • Die zuständige Kommune bewertet den Sachverhalt eigenständig.

Fragen und Antworten

FAQ zu Tatbestand 101133

Was bedeutet Tatbestand 101133?

Der Eintrag beschreibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Verstoß: Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere.

Welches Bußgeld ist für diesen Tatbestand hinterlegt?

Im aktuellen Datensatz ist 20,00 Euro hinterlegt. Die tatsächliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Welche Belege helfen bei einer Meldung?

Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und der konkreten Behinderung. Die Situation sollte ohne lange Erklärung nachvollziehbar sein.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Stadtpate bereitet Katalogdaten und praktische Hinweise auf. Die rechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

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Historische und aktuelle Datensätze zu Tatbestandsnummer 101133.

Status Gültig von Gültig bis Bußgeld Punkte Tatbestand Rechtsgrundlage
aktuell 01.09.2023 aktuell 20,00 € 0 Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat